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Auskunftsrecht

PatientInnen haben ein Recht auf Informationen über ihren Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung. Sie können selbstverständlich Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu sprechen.

Als PatientIn können Sie Ihr Recht auf Untersagung der Auskunftspflicht ausüben. Damit wird niemandem darüber Auskunft erteilt, ob Sie sich im Krankenhaus aufhalten. Diese Festlegung müssen Sie im Rahmen der administrativen Aufnahmeformalitäten dem Krankenhauspersonal mitteilen.

Rechte von Patientinnen und Patienten

Eine gute Vertrauensbasis zwischen PatientIn und Ärztin/Arzt ist eine wesentliche Voraussetzung für den Behandlungserfolg. Die gesetzliche Rückendeckung bekommen die PatientInnen durch die PatientInnen-Rechte. Sie schützen und unterstützen die Betroffenen im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens. Die PatientInnen-Rechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert und stellen sicher, dass PatientInnen ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Grundlegende PatientInnen-Rechte sind in der PatientInnen-Charta ausführlich beschrieben. 

Auf Gesundheit.gv.at finden Sie eine umfassende Zusammenstellung der PatientInnen-Rechte und der dahinterstehenden Rechtsgrundlagen.   

Verschwiegenheitspflicht

Das Krankenhauspersonal darf ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes als auch für die Zeit danach. Ihre nächsten Angehörigen werden gerne von den behandelnden ÄrztInnen in einem persönlichen Gespräch informiert. Telefonische Auskünfte werden in Ihrem Interesse nicht erteilt. Sie können dem Krankenhauspersonal untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit im Krankenhaus zu erteilen.

Pflichten von Patientinnen und Patienten

Um einen optimalen Gesundungsprozess zu gewährleisten, sind PatientInnen angehalten, einige Verpflichtungen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere: 

  • das Einhalten von Therapierichtlinien 
  • die Kooperation mit den ÄrztInnen und dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses 
  • die grundsätzliche Alkohol- und Drogenabstinenz 
  • das Anpassen an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Krankenhausbetrieb ergeben 
  • die Pflicht, sich gegenüber MitpatientInnen und SpitalsmitarbeiterInnen angemessen zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen

Bitte beherzigen Sie diese Pflichten zum Wohle Ihrer Gesundung und jener Ihrer MitpatientInnen.

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Elisabethinen
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